Bund will sparen: Sächsische Fahrradparkhäuser auf der Kippe?

Die Bundesregierung will offenbar ein erst im letzten Jahr gestartetes Förderprogramm für Fahrradparkhäuser einstellen. Vier geplante Projekte in Chemnitz, Dresden und Leipzig stehen deshalb auf der Kippe, befürchtet der ADFC.

Radstation in Houten (NL)
Radstation in Houten (NL) © Edwin Seifert / ADFC

Insgesamt wollte der Bund vier große Fahrradparkhäuser in Sachsen mit 4,5 Mio. Euro fördern. Insgesamt sollten knapp 1.700 Stellplätze in vier Stationen entstehen, die größte davon am Bahnhof Dresden Neustadt. Aus einer Vorlage des Finanzministeriums zur sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 18. Januar 2024 geht hervor, dass neben weiteren Kürzungen für den Radverkehr auch das Förderprogramm für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen vollständig entfallen soll. Der ADFC kritisiert die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt.

Nachdem die Kommunen viel Zeit in die Konzeption und Gestaltung der Parkhäuser gesteckt haben, bremst der Bund das lokale Engagement nun aus. Die Fahrradstationen wären wichtige Schnittstellen bei der Verknüpfung von Bahn und Rad. Gerade in den Großstädten ist der Fahrraddiebstahl ein großes Problem. Viele Pendler trauen sich nicht, ihr Rad am Bahnhof zu parken, weil diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten fehlen. Will die Bundesregierung den Menschen Alternativen zum Auto anbieten, so sollte sie mehr Fahrradparkhäuser bauen, statt die Förderung zu streichen.

Mit der Kürzung beim Radverkehr entfernt sich die Bundesregierung weiter von ihrem Ziel, den Radverkehr voran zu bringen. Der Nationale Radverkehrsplan, das zentrale Planungsinstrument des Bundes, sieht auf Seiten des Bundes einen hohen Investitionsbedarf vor. Von nötigen investitionen des Bundes in Höhe von etwa einer Millarde pro Jahr sprechen Radverkehrsverbände und der deutsche Städtetag. Doch von diesem Ziel ist die Ampel aktuell weit entfernt. Während 2022 immerhin 743 Mio. für Radverkehrsprojekte zur Verfügung standen, stehen im Haushaltsplan für 2024 inzwischen nur noch 343 Mio Euro. Gleichzeitig bleibt der Etat für den Autobahnbau und die Förderung von Regionalflughäfen unangetastet.

Dabei sind es vor allem ausreichend attraktive und diebstahlgeschützte Fahrradabstellanalagen an Bahnhöfen, welche Menschen dazu bewegen, sich für eine Kombination von Bahn und Rad für ihre täglichen Pendelwege zu entscheiden. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Nutzung von hochwertigen E-Bikes erhalten sichere Abstellmöglichkeiten einen noch höheren Stellenwert.

Update 19.01.2024: Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Streichung des Förderprogramms für Fahrradparkhäuser konnte vom Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung am Donnerstag zumindest teilweise zurückgenommen werden. Zumindest für die 37 Projekte, für die eine Förderung durch den Ausschuss bereits beschlossen war, ist die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt gesichert. Dies betrifft die vier Projekte in Chemnitz, Dresden und Leipzig.


Unterstütze unsere Arbeit!

Damit die Autolobby nicht gewinnt: Unterstütze den ADFC mit einer Spende!

Spendenkonto

ADFC Sachsen e.V.

IBAN DE 87 8609 5604 0307 8318 05
BIC GENODEF1LVB
Volksbank Leipzig

Verwendungszweck: Spende

Unterstütze den ADFC Sachsen
https://bautzen.adfc.de/neuigkeit/bund-will-sparen-saechsische-fahrradparkhaeuser-auf-der-kippe

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

    weiterlesen

  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne ist auf den ersten Blick erkennbar, mit welcher Qualität man bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kann.

     

     

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt